Geschichte

Promusica

Die aktuelle Besetzung des Musikvereins Rauenberg

Die Pro Musica-Plakette stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke am 7. März 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die mindestens einhundert Jahre bestehen und sich in dieser Zeit besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben.

Auszug aus den Richtlinien für die Verleihung der PRO MUSICA-Plakette vom 7. März 1968

1. Die PRO MUSICA-Plakette ist als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite „Musizierende“ mit Lyra und die Inschrift „Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA“; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Form und Größe der Plakette sind auf einer Mustertafel festgelegt. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.

2. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit der Musikvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen.

3. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt.

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Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette vollzieht der Bundespräsident. Die Urkunde wird durch den zuständigen Landeskultusminister oder, wenn der Kultusminister verhindert ist, durch seinen Beauftragten ausgehändigt. Bei dieser Gelegenheit wird die Ehrenplakette, deren Beschaffung dem Bundesminister des Innern obliegt, überreicht.